Allgemeines

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Das Mandatsverhältnis ist ein Vertrauensverhältnis, das den Rechtsanwalt zu besonderer Sorgfalt verpflichtet. Dies gilt nicht erst für gerichtsanhängige Verfahren, sondern bestimmt schon von der ersten Stunde das Mandantenverhältnis.
Denn hierzu gehört nicht nur, das übliche Procedere ordentlich und im Sinne der Mandantschaft zu führen, sondern auch die Pflicht, Risiken besonders gründlich und unvoreingenommen zu prüfen.
Im Einzelfall kann es daher durchaus geboten sein, von einem Rechtsstreit abzuraten, auch wenn Mandanten mit großen Hoffnungen an die Sache herangegangen sind.
Dann sind Erläuterungen besonders wichtig, die verständlich und nachvollziehbar sein müssen.
 
Ein offenes und freundliches Verhältnis zwischen Mandanten und Rechtsanwalt stellen eine Plattform dar, auf der man gemeinsam die Vorstellungen und Wünsche notfalls auch rechtlich durchzusetzen vermag.


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