- Verkehrs- und Strafrecht
- Verwaltungsrecht
- Erb- und Familienrecht
Als
ausgebildeter Polizist und Kriminalist habe ich bereits Erfahrungen im
Verkehrs- und Strafrecht gesammelt, die ich nun für das forensische
Verfahren gut gebrauchen kann. Die Ausbildung im öffentlichen Dienst
bringt es naturgemäß mit sich, daß auch Kenntnisse vermittelt werden,
die im Verwaltungsrecht ihren Platz haben. Auch meine bisherige
ehrenamtliche, kommunalpolitische Tätigkeit sowie meine persönlichen
Neigungen haben ebenfalls zwangsläufig dazu geführt, daß ich mich in
diesem Rechtsgebiet stärker engagiere.
Neu hingegen waren für
mich die Rechtsgebiete des Erb- und Familienrechtes, mit denen ich
während des Studiums und des Referendariats in Berührung gekommen bin
und die mich stark beeindruckt haben. Ausgerechnet die ersten Fälle, die
mir als Rechtsanwalt übertragen worden sind, lagen im Erb- und
Familienrecht.
Neben diesen Interessen- und
Tätigkeitsschwerpunkten übernehme ich natürlich auch solche Mandate, die
nicht unmittelbar aus diesen Rechtsgebieten stammen. Dabei gehört es
schon zur anwaltlichen Sorgfaltspflicht nur auch die
Rechtsstreitigkeiten zu übernehmen, deren ordnungsgemäße und engagierte
Bearbeitung gewährleistet ist. Anderenfalls kann hier nur eine
Weiterempfehlung an eine Kollegin bzw. Kollegen in Betracht kommen.