Schwerpunkte

Schwerpunkte

     Verkehrs- und Strafrecht

           Verwaltungsrecht

         Erb- und Familienrecht

Als ausgebildeter Polizist und Kriminalist habe ich bereits Erfahrungen im Verkehrs- und Strafrecht gesammelt, die ich nun für das forensische Verfahren gut gebrauchen kann. Die Ausbildung im öffentlichen Dienst bringt es naturgemäß mit sich, daß auch Kenntnisse vermittelt werden, die im Verwaltungsrecht ihren Platz haben. Auch meine bisherige ehrenamtliche, kommunalpolitische Tätigkeit sowie meine persönlichen Neigungen haben ebenfalls zwangsläufig dazu geführt, daß ich mich in diesem Rechtsgebiet stärker engagiere.

Neu hingegen waren für mich die Rechtsgebiete des Erb- und Familienrechtes, mit denen ich während des Studiums und des Referendariats in Berührung gekommen bin und die mich stark beeindruckt haben. Ausgerechnet die ersten Fälle, die mir als Rechtsanwalt übertragen worden sind, lagen im Erb- und Familienrecht.

Neben diesen Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkten übernehme ich natürlich auch solche Mandate, die nicht unmittelbar aus diesen Rechtsgebieten stammen. Dabei gehört es schon zur anwaltlichen Sorgfaltspflicht nur auch die Rechtsstreitigkeiten zu übernehmen, deren ordnungsgemäße und engagierte Bearbeitung gewährleistet ist. Anderenfalls kann hier nur eine Weiterempfehlung an eine Kollegin bzw. Kollegen in Betracht kommen.

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